Kochen mit dem Profi – so vielfältig wie exklusiv. Schließlich finden die besten Feiern ja bekanntlich in der Küche statt.
1. Anwendungsbereich, Ausschluss von Kunden-AGB
1.1. Diese Allgemeinen Kochkurs-Bedingungen (kurz „AKB“) einschließlich ihrer Anlagen sind Bestandteil aller Verträge der Kochschule Andreas Miessmer, Fasanenweg 12, 77948 Friesenheim, E-Mail: office@miessmer.de, Telefon: 07821 993 883, Telefax: 07821 993 885, (kurz „Kochschule“) über eine Teilnahme an unseren Kochkursen.
1.2. Entgegenstehende oder abweichende Bedingungen des Kunden erkennen wir nicht an. Es gelten auch dann ausschließlich unsere AKB, wenn wir in Kenntnis entgegenstehender oder abweichender Bedingungen unseres Kunden den Vertrag durchführen
2. Gegenstand der Verträge zu unseren Kochkursen
2.1. Wir bieten in geschmackvollem Ambiente und entspannter Atmosphäre Kochkurse für Laien und Hobbyköche an.
2.2. Die Teilnehmerzahl ist begrenzt.
2.3. Die Teilnahme am Kochkurs setzt den Erwerb eines Kochtickets voraus.
2.4. Zu jedem Kochticket kann ein Gastticket hinzuerworben werden. Das Gastticket berechtigt nicht zur Teilnahme an der Speisenzubereitung (Kursteil), sondern nur zur Veranstaltungsteilnahme im Anschluss an den Kursteil als Begleitperson des Kursteilnehmers.
3. Zustandekommen des Vertrags
3.1. Mit den von uns beworbenen Kochkursen geben wir kein bindendes Vertragsangebot ab.
3.2. Die Anmeldung des Kunden zu einem der von uns beworbenen Kochkurse stellt ein verbindliches Angebot an uns zum Abschluss eines Vertrags über den Erwerb von Tickets dar.
3.3. In unserem Online-Buchungsportal www.miessmer.de werden für jeden der beworbenen Kurse der Preis und die aktuelle Anzahl freier Kursplätze angezeigt. Dort kann der Kunde für den von ihm gewünschten Kochkurs – je nach Verfügbarkeit –die von ihm gewünschte Zahl an zur Teilnahme an dem Kochkurs berechtigenden Tickets („Kochtickets“) sowie die von ihm gewünschte Zahl an Gasttickets eingeben und durch Betätigung der Schaltfläche „Zur Anmeldung“ den Anmeldungsvorgang einleiten. Damit wird noch keine Vertragserklärung abgegeben. Die einzelnen technischen Schritte der Anmeldung sind jeweils im Eingabemenü erläutert. Das Online-Buchungsportal steht ausschließlich in deutscher Sprache zur Verfügung. Gibt der Kunde die für eine Anmeldung benötigten Mindestangaben unvollständig ein, wird er in der Eingabemaske darauf hingewiesen. Vor der verbindlichen Abgabe der Anmeldung kann der Kunde die zusammengefasst dargestellten Daten auf etwaige Eingabefehler hin überprüfen und Ergänzungen, Korrekturen und Löschungen durch Verwendung der Lösch- und Eingabefunktionen des von ihm verwendeten internetfähigen Endgeräts vornehmen oder mittels dieser Funktionen den Anmeldungsvorgang abbrechen. Die verbindliche Abgabe der Anmeldung erfolgt in dem von uns betriebenen Online-Portal durch Betätigung der Schaltfläche „Zahlungspflichtig kaufen“.
3.4. In unserem Online-Buchungsportal wird der Kunde zu Beginn der Anmeldung vor die Wahl gestellt, diese als registrierter Nutzer oder unregistrierter Gast zu durchlaufen. Bei einer Bestellung als registrierter Nutzer kann der Kunde die von ihm hinterlegten Daten als Voreinstellung nutzen und jederzeit in einem passwortgeschützten Bereich die Historie und den Status seiner Anmeldungen aufrufen, nicht aber bei der Anmeldung als unregistrierter Gast.
3.5. Unverzüglich nach Abschluss seiner Anmeldung erhält der Kunde per E-Mail eine automatische Zugangsbestätigung mit allen Daten seiner Anmeldung und unseren AKB. Sie stellt keine Annahme seines Angebots auf Abschluss eines Vertrags dar. Die Annahme erfolgt durch gesonderte Annahmeerklärung z.B. in Gestalt einer Auftragsbestätigung, die Erteilung einer Rechnung oder die Übersendung des bzw. der Tickets.
3.6. Der Vertragstext wird von uns gespeichert. Registrierte Kunden können ihn jederzeit aufrufen (siehe Ziff. 3.4). Er wird außerdem jedem Kunden bereits mit der Zugangsbestätigung nach Ziff. 3.5 per E-Mail zur Verfügung gestellt.
3.7. Die Anmeldung über unser Online-Buchungsportal www.miessmer.de steht nur in deutscher Sprache zur Verfügung.
4. Preisangaben, akzeptierte Zahlungsmittel, Zahlungsverzug
4.1. Soweit nicht anders angegeben, verstehen sich unsere Preisangaben in Euro, einschließlich der gesetzlichen Mehrwertsteuer von derzeit 19 %.
4.2. Soweit nicht anders angegeben, sind im Preis für Kochtickets die Kochzutaten und Getränke sowie auch die Leihgebühr der für den Kursteil benötigten Kochutensilien inbegriffen. Im Preis für Gasttickets sind, soweit nicht anders angegeben, die Getränke inbegriffen.
4.3. Wir bieten unseren Kunden wahlweise die Möglichkeit zur Vorauszahlung per Banküberweisung oder PayPal an.
4.4. Gerät der Kunde mit einer Entgeltforderung in Zahlungsverzug, haben wir Anspruch auf Verzugszinsen in Höhe von 5 Prozentpunkten p.a. über dem jeweiligen Basiszinssatz. Ist der Kunde kein Verbraucher, beträgt der Verzugszins 9 Prozentpunkte p.a. über dem jeweiligen Basiszinssatz zzgl. einer Schadensersatzpauschale in Höhe von 40 Euro. Die Geltendmachung eines weiteren Schadens ist nicht ausgeschlossen; auf ihn wird die Pauschale nach Satz 2 nur insoweit angerechnet, als er in Kosten der Rechtsverfolgung begründet ist.
4.5. Befindet sich der Kunde im Zahlungsverzug, erfolgen Zahlungen des Kunden ungeachtet etwaiger Tilgungsbestimmungen des Kunden zunächst auf fällige Schulden, unter mehreren fälligen Schulden auf diejenige, die uns geringere Sicherheit bietet, unter mehreren gleich sicheren auf die für uns lästigere, unter mehreren gleich lästigen auf die jeweils ältere und unter gleich alten Schulden verhältnismäßig aufgeteilt auf diese Schulden.
4.6. Der Kunde kann gegenüber einer Zahlungsforderung von uns ein Zurückbehaltungsrecht nach § 273 BGB oder § 369 HGB nur insoweit geltend machen, als es auf demselben Vertragsverhältnis beruht.
4.7. Gegenüber einer Zahlungsforderung von uns kann der Kunde nur mit unbestrittenen oder rechtskräftig festgestellten Gegenforderungen aufrechnen.
5. Teilnahmebedingungen und Ticketverfall
5.1. Nach vollständiger Zahlung erhält der Kunde die vertraglich vereinbarte Zahl an Kochtickets und Gasttickets.
5.2. Wer kein gültiges Ticket vorlegen kann, hat kein Recht zum Zutritt zum Veranstaltungsort.
5.3. Wer kein gültiges Kochticket vorlegen kann, hat kein Recht zur Teilnahme am Kursteil.
5.4. Weitere Voraussetzung für den Zutritt zur Veranstaltung ist, dass der Teilnehmer die in der Anlage 1 zu diesen AKB beigefügte und am Veranstaltungsort ausgehängte Haus- und Nutzungsordnung (HNO) akzeptiert, die auch Bestandteil dieser AKB ist. Wir sind berechtigt, den Zutritt zur Veranstaltung von einer entsprechenden Erklärung des Teilnehmers in Textform abhängig zu machen. Die Sätze 1 und 2 gelten für Gäste entsprechend.
5.5. Unsere Tickets sind veranstaltungsbezogen und verfallen, wenn sie nicht für die Teilnahme an der betreffenden Veranstaltung eingesetzt werden. Der Kunde kann die von ihm erworbenen Kochtickets und Gasttickets an von ihm zu beschaffende Ersatzköche bzw. Ersatzgäste weiterreichen, um einen Verfall von Tickets zu vermeiden.
6. Pflichten und Obliegenheiten des Kunden
6.1. Da unsere Kochkurse die Verarbeitung von Lebensmitteln zur Zubereitung von Speisen in der Gruppe zum Gegenstand haben, trifft den Kunden, der selbst als Koch teilnimmt, die Pflicht zur Mitteilung von in seiner Person liegenden, ihm bekannten Umständen, die für die anderen Köche oder uns gesundheitsgefährdend sein können, oder diesbezüglichen konkreten Verdachtsmomenten.
6.2. Der Kunde, welcher selbst als Koch erscheint, hat dafür Sorge zu tragen, dass in seiner Person die für den Küchenbereich erforderliche Hygiene gewährleistet ist. So hat er beispielsweise dafür zu sorgen, dass insbesondere offene Wunden an Händen oder Armen bei seiner Teilnahme an der Veranstaltung dergestalt versorgt sind, dass für ihn, für die anderen Köche, für uns und für Gäste bei der Speisenzubereitung, dem Umgang mit Lebensmitteln und deren Verkostung keine Gesundheitsgefahr besteht.
6.3. Desgleichen trifft den Kunden eine Obliegenheit zur Mitteilung von ihm bekannten Lebensmittelunverträglichkeiten oder diesbezüglichen konkreten Verdachtsmomenten. Die allergenen Stoffe und Erzeugnisse, die in unseren Kochkursen als Zutat oder in Spuren auftreten können, sind in der Anlage 2 zu diesen AKB aufgeführt und am Veranstaltungsort ausgehängt.
6.4. Der Kunde ist uns gegenüber auch dann zur Mitteilung verpflichtet, wenn er ein von ihm erworbenes Ticket einer anderen Person überlässt und er von in dieser Person liegenden Umständen nach den Ziffern 6.1 bis 6.3 Kenntnis hat.
6.5. Mitteilungspflichten bzw. –obliegenheiten nach den vorstehenden Ziffern bestehen sowohl bei der Anmeldung als auch im Anschluss an die Anmeldung und insbesondere auch dann, wenn dem Kunden die genannten Umstände erst nach Vertragsschluss bekannt werden.
6.6. Der Kunde ist zur Einhaltung der in Anlage 1 zu diesen AKB beigefügten Haus- und Nutzungsordnung (HNO) verpflichtet und zur Befolgung der Weisungen des Kochkursleiters.
6.7. Der Kunde ist außerdem verpflichtet, Personen, denen er Zugang zu einer unserer Veranstaltungen durch ein von ihm erworbenes Ticket verschafft, von der in Anlage 1 zu diesen AKB beigefügten Haus- und Nutzungsordnung in Kenntnis zu setzen und sie zu deren Einhaltung zu verpflichten.
7. Rücktrittsrechte der Kochschule
7.1. Wir behalten uns vor, eine Kursveranstaltung wegen Unterschreitung der Mindestteilnehmerzahl bis 2 Kalendertage vor Kursbeginn abzusagen. Soweit nicht anders angegeben, gilt für unsere Kochkurse eine Mindestzahl von 14 Kursteilnehmern; Gäste werden dabei nicht berücksichtigt.
7.2. Wir behalten uns vor, in Fällen höherer Gewalt und anderen von uns nicht zu vertretenden Fällen nachträglicher Unmöglichkeit, insbesondere bei einer Erkrankung des Kursleiters, die eine Durchführung der Kursveranstaltung unmöglich macht, die Kursveranstaltung abzusagen.
7.3. In den Fällen der Ziffern 7.1 und 7.2 erstatten wir den Ticketpreis gegen Aushändigung des Tickets.
7.4. Wir sind außerdem zum Rücktritt berechtigt, wenn der Kunde auch nach Ablauf einer angemessenen Nachfrist mit der Zahlung des Ticketpreises im Verzug ist.
7.5. Wir sind auch zum Rücktritt berechtigt, wenn uns nach Vertragsschluss bekannt wird, dass der Kunde, der selbst als Koch teilnimmt, bzw. ein mit einem vom Kunden erworbenen Ticket erscheinender Koch oder Gast minderjährig ist oder unter Alkohol- oder Drogeneinfluss steht oder von ihm eine Gesundheitsgefährdung der anderen Köche ausgeht.
7.6. Wir sind auch zum Rücktritt berechtigt, wenn wir nach Vertragsschluss Kenntnis davon erlangen, dass der Kunde seinen Pflichten und Obliegenheiten gemäß den Ziffern 6.1 bis 6.5 zuwider gehandelt hat oder während der Veranstaltung trotz mündlicher Aufforderung seinen Pflichten gemäß Ziffer 6.6 nicht nachkommt.
7.7. Treten wir nach Ziff. 7.5 oder 7.6 vom Vertrag zurück, bleiben Schadensersatzansprüche gegen den Kunden vorbehalten.
8. Rücktritt, Kündigung, Stornierung des Kunden
8.1. Ein vertragliches Kündigungs- oder Rücktrittsrecht des Kunden ist in diesen AKB nicht vorgesehen.
8.2. Der Kunde kann vom Vertrag mit uns nur zurücktreten, wenn er im Einzelfall ein Rücktrittsrecht mit uns vereinbart hat, ein gesetzliches Rücktrittsrecht besteht oder wir einer Vertragsaufhebung zustimmen. Die Vereinbarung eines Rücktrittsrechts sowie die etwaige Zustimmung zu einer Vertragsaufhebung bedürfen der Textform; das gilt auch für die Abbedingung des Textformerfordernisses.
8.3. Storniert der Kunde die von ihm durchgeführte Anmeldung ganz oder teilweise, ohne gesetzlich zur Kündigung oder nach Ziff. 8.2 zum Rücktritt berechtigt zu sein, oder wird von einem von ihm erworbenen Ticket kein Gebrauch gemacht, behalten wir dessen ungeachtet den Anspruch auf die vereinbarte Vergütung. Wir haben die Einnahmen aus anderweitiger Belegung des betreffenden Kursteilnehmer- bzw. Gastplatzes sowie die ersparten Aufwendungen anzurechnen. Die jeweils ersparten Aufwendungen können gemäß Ziff. 8.4. pauschaliert werden. Dem Kunden steht der Nachweis offen, dass der Anspruch nicht oder nicht in der geforderten Höhe entstanden ist. Uns steht der Nachweis frei, dass ein höherer Vergütungsanspruch besteht als in Ziff. 8.4 vorgesehen.
8.4. Erfolgt die Stornierung weniger als 21 Kalendertage vor dem Veranstaltungsdatum, sind wir berechtigt, 75 % des Ticketpreises einzubehalten, bei Stornierung weniger als 14 Kalendertage vor dem Veranstaltungsdatum oder bei Nichterscheinen 90 % des Ticketpreises.
9. Beschränkung unserer Schadensersatzhaftung
9.1. Schadensersatzansprüche des Kunden aufgrund einfacher Fahrlässigkeit von uns, unseren gesetzlichen Vertretern und Erfüllungsgehilfen sind ausgeschlossen. Von dieser Haftungsbeschränkung ausgenommen sind Schadensersatzansprüche des Kunden, soweit eine der in Satz 1 genannten Personen Leben, Körper oder Gesundheit eines anderen Menschen oder wesentliche Vertragspflichten im Sinne von Ziff. 9.2 schuldhaft verletzt, sowie für Schadensersatzansprüche des Kunden nach dem Produkthaftungsgesetz oder aus einer von uns gewährten Garantie.
9.2. Bei Verletzung solcher vertraglichen Pflichten, welche die ordnungsgemäße Durchführung des Vertrags überhaupt erst ermöglichen und auf deren Einhaltung der Kunde regelmäßig vertrauen darf (kurz: "wesentliche Vertragspflichten"), ist die gesetzliche Haftung der in Ziff. 9.1 Satz 1 genannten Personen für Vermögensschäden aufgrund einfacher Fahrlässigkeit auf vorhersehbare, vertragstypische Schäden beschränkt; für reine Verzugsschäden ist diese Haftung zudem auf maximal 5 % des vertraglichen Preises begrenzt.
9.3. Im Rahmen des Aufwendungsersatzes nach § 284 BGB haften wir nicht für Luxusaufwendungen.
9.4. Soweit ein Schaden des Kunden durch eine Versicherung abgedeckt wird, haften wir dem Kunden nur für die mit der Inanspruchnahme der Versicherung verbundenen Nachteile. Soweit die Versicherung keine Deckung gewährt, sind wir verpflichtet, selbst einzutreten. Eine Verpflichtung des Kunden zur vorherigen gerichtlichen Inanspruchnahme des Versicherers besteht nicht.
9.5. Vorstehendes gilt entsprechend für die Haftung aus unerlaubter Handlung.
9.6. Eine Änderung der Beweislast zu Lasten des Kunden ist damit nicht verbunden.
10. Datenschutz
Bitte beachten Sie unsere ausführliche Datenschutzerklärung am Ende dieser Seite.
10.1. Wir erheben, speichern, nutzen und übermitteln personenbezogene Daten unseres Kunden ausschließlich für eigene Geschäftszwecke gemäß § 28 BDSG, d.h. zur Begründung, Durchführung und Beendigung der Geschäftsbeziehung zu diesem Kunden und zur Erfüllung unserer gesetzlichen Pflichten.
10.2. Wir nehmen Anmeldungen nur an, wenn der Kunde uns seinen Vor- und Nachnamen, seine Postanschrift, seine E-Mail-Adresse, seine Telefonnummer und sein Geburtsdatum mitteilt. Diese in der Anmeldungsmaske als erforderlich gekennzeichneten Angaben benötigen wir für die Bearbeitung der Anmeldung und den Abschluss und die Erfüllung des Vertrags mit dem Kunden. Wir speichern und nutzen diese Angaben zu den genannten Zwecken.
11. Onlinestreitbeilegungshinweis, Vertragssprache, salvatorische Klausel, Einbeziehung künftiger Änderungen dieser AKB
11.1. Die europäische Kommission hat eine Plattform zur Online-Streitbeilegung (OS) bereitgestellt, die Sie unter dem folgenden Link finden: ec.europa.eu/consumers/odr/ Wir sind zu dieser Angabe rechtlich verpflichtet. Wir beteiligen uns jedoch nicht an dieser Art der Streitbeilegung. Zur Teilnahme an Streitbeilegungsverfahren vor einer Verbraucherschlichtungsstelle sind wir nicht verpflichtet und auch nicht bereit.
11.2. Die Vertragssprache ist Deutsch.
11.3. Sollten einzelne der vorstehenden Bestimmungen ganz oder teilweise unwirksam oder undurchführbar sein oder werden, oder sollte sich in den Bestimmungen eine Lücke befinden, so wird hierdurch die Gültigkeit der übrigen Bestimmungen nicht berührt.
11.4. Diese vollständige Neufassung (Stand: 30.06.2017) tritt an die Stelle unserer bisherigen AKB. Künftige Änderungen werden Vertragsbestandteil, wenn der Kunde ihnen nicht innerhalb eines Monats nach Zugang und Hinweis auf die Einbeziehungswirkung seines Schweigens in Textform widerspricht.
Anlage 1
Haus- und Nutzungsordnung der Kochschule Andreas Miessmer (HNO)
1. Geltung und Hausrecht
1.1. Räumlicher Geltungsbereich der HNO sind die Veranstaltungsräume des jeweiligen Kochkurses bzw. des jeweiligen Koch-Workshops einschließlich aller anderen zugänglichen Räume im Küchenstudio der Mussler Küchen GmbH in 77948 Friesenheim, Geroldsecker Straße 2, sowie auch der Außenanlagen, insbesondere auch der Parkflächen.
1.2. Mit dem Zutritt zum räumlichen Geltungsbereich erkennen Teilnehmer, Gäste und sonstige Besucher die Geltung dieser HNO an.
1.3. Für die Dauer unserer Veranstaltung üben wir das Hausrecht auf dem gesamten Gelände des Küchenstudios einschließlich Parkflächen (im Folgenden: Anlage) aus.
1.4. Die HNO gilt für alle Personen, die sich, gleich aus welchem Grund, im Bereich der Anlage aufhalten.
1.5. Wir sind berechtigt, von unserem Hausrecht Gebrauch zu machen, wenn ein Verstoß gegen die HNO vorliegt oder wenn unser Hausrecht in einer anderen Weise verletzt wird.
2. Zutrittsbeschränkungen
2.1 Bei Kochkurs-Veranstaltungen, für die Tickets zu erwerben sind, gilt:
2.1.1. Tickets berechtigen ausschließlich zum Besuch der darauf angegebenen Veranstaltung zu dem auf dem Ticket angegeben Zeitpunkt.
2.1.2. Wer kein gültiges Ticket vorlegen kann, hat kein Recht auf Zutritt zu den Veranstaltungsräumen. Wer außerdem ein Aufenthaltsrecht auch nicht von der Mussler Küchen GmbH herleiten kann, hat außerdem auch kein Recht zum Zutritt zur Anlage.
2.1.3. Wer kein gültiges Kochticket vorlegen kann, hat kein Recht zur Teilnahme am Kursteil und kein Recht auf Zutritt zum Kochbereich.
2.1.4. Gültige Tickets berechtigen zum Zutritt nur zu den von uns freigegebenen Veranstaltungsräumen.
2.1.5. Minderjährige haben keinen Zutritt.
2.2 Bei Koch-Workshop-Veranstaltungen gilt:
2.2.1. Der Koch-Workshop-Vertrag berechtigt ausschließlich zum Besuch der vertraglich vereinbarten Veranstaltung zum vertraglich vereinbarten Zeitpunkt.
2.2.2. Zur Veranstaltung ist die aus der vom Kunden fristgemäß eingereichten Teilnehmerliste hervorgehende Zahl an Teilnehmern zugelassen, maximal jedoch die vertraglich vereinbarte Höchstzahl an Teilnehmern. Hat der Kunde die fristgemäße Einreichung der Liste versäumt, ist nur die vertragliche Mindestzahl an Teilnehmern zugelassen. Darüber hinausgehende Teilnehmer können von uns zurückgewiesen werden.
2.2.3. Der Zutritt zur Veranstaltung kann davon abhängig gemacht werden, dass unser Vertragspartner eine die Höchstzahl, im Fall der Ziff. 2.2 Buchstabe b Satz 2 die Mindestzahl, nicht überschreitende, aktualisierte Teilnehmerliste vorlegt und sich die erschienenen Teilnehmer von uns namentlich registrieren lassen.
2.2.4. Koch-Workshop-Veranstaltungsbesucher haben Zutritt nur zu den von uns für sie freigegebenen Veranstaltungsräumen.
2.2.5. Für vertraglich zugelassene Begleitpersonen gelten die vorstehenden Bestimmungen entsprechend. Der Zeitpunkt des Zutritts zur Veranstaltung und die freigegebenen Veranstaltungsräume können bei Begleitpersonen abweichen.
2.3. Besucher, die offensichtlich unter dem Einfluss von Alkohol oder Drogen stehen, Waffen oder ähnlich gefährliche Gegenstände mit sich führen, den Verdacht auf eine ansteckende Krankheit im Sinne des Bundesseuchengesetzes oder des Infektionsschutzgesetzes oder ähnlicher sicherheitsgefährdender Krankheiten aufweisen, haben keinen Zutritt zur Anlage oder zu unseren Veranstaltungen.
3. Weisungen
3.1. Den Weisungen von uns und anderen zur Ausübung des Hausrechts befugten Personen (insbesondere der Mussler Küchen GmbH) ist unverzüglich Folge zu leisten. Insbesondere ist den Anweisungen des Kursleiters zu folgen.
3.2. Personen, die gegen einen oder mehrere Punkte dieser HNO verstoßen, können von der Anlage verwiesen werden. Gleiches gilt für Personen, die sich Anordnungen nach Ziff. 3.1 widersetzen oder sich nicht nach Ziff. 4 als Teilnehmer (Koch oder Gast) unserer Veranstaltung legitimieren können oder nach Ziff. 2.3 keinen Zutritt haben.
4. Eintrittskontrolle
4.1. Bei Kochkurs-Veranstaltungen, für die Tickets zu erwerben sind, ist jede Person beim Betreten der Veranstaltungsräume verpflichtet, ihr Ticket unaufgefordert vorzuzeigen und auf unser Verlangen auszuhändigen. Nach Vorlage des Tickets an uns ist das Ticket nicht mehr übertragbar.
4.2. Bei Koch-Workshop-Veranstaltungen ist jede Person beim Betreten der Veranstaltungsräume verpflichtet, durch Vorlage eines Legitimationsdokuments (z.B. Reisepass, Personalausweis, Führerschein) oder Erklärung des Kunden den Abgleich mit der Teilnehmerliste zu ermöglichen.
5. Nutzung der Anlage
5.1. Innerhalb der Anlage hat sich jeder so zu verhalten, dass kein anderer geschädigt, gefährdet oder – mehr als nach den Umständen unvermeidbar – behindert oder belästigt wird.
5.2. Das Parken von Fahrzeugen und Abstellen von Fahrrädern oder sonstigen Transportmitteln ist nur auf den dafür vorgesehenen Plätzen gestattet. Alle Zu- und Ausgänge sowie Rettungswege sind uneingeschränkt freizuhalten.
5.3. Das Mitsichführen von Waffen, Drogen, Tieren, Lebensmitteln oder Getränken ist nicht gestattet.
5.4. Im Küchenstudio und insbesondere in unseren Veranstaltungsräumen besteht Rauchverbot.
5.5. Werbe- und Verkaufsaktivitäten sind den Besuchern unserer Veranstaltungen am Veranstaltungsort nicht gestattet.
5.6. Alle Nutzer und Besucher der Anlage sind verpflichtet, die Anlage mit ihren Einrichtungen und Gegenständen, insbesondere aber die Küche, in welcher der Kochkurs stattfindet, und deren Ausstattungsgegenstände sorgsam zu behandeln und in sauberem Zustand zu hinterlassen. Beschädigungen sind zu vermeiden und uns gegebenenfalls unverzüglich mitzuteilen.
5.7. Desgleichen sind die Nutzer und Besucher der Anlage für ihre jeweilige Verweildauer verpflichtet, die im Verkehr erforderliche Sorgfalt aufzubringen, damit Eigentum sowie Leben, Körper und Gesundheit der anderen Nutzer und Besucher der Anlage oder von uns oder von Mitarbeitern und Geschäftspartnern der Mussler Küchen GmbH nicht zu Schaden kommen.
5.8. Besuchern unserer Veranstaltungen ist die Anfertigung von Foto-, Audio-, Video- oder sonstigen medialen Aufzeichnungen zur kommerziellen Nutzung untersagt, es sei denn, wir haben dem ausdrücklich zugestimmt.
6. Pflichten und Obliegenheiten des Veranstaltungsteilnehmer, Ausschlussrecht
6.1. Da unsere Kochkurse und Koch-Workshops die Verarbeitung von Lebensmitteln zur Zubereitung von Speisen in der Gruppe zum Gegenstand haben, trifft den Teilnehmer die Pflicht zur unverzüglichen Mitteilung von in seiner Person liegenden, ihm bekannten Umständen, die für die anderen Teilnehmer, Gäste oder uns gesundheitsgefährdend sein können, oder diesbezüglichen konkreten Verdachtsmomenten.
6.2. Der Veranstaltungsteilnehmer hat dafür Sorge zu tragen, dass in seiner Person die für den Küchenbereich erforderliche Hygiene gewährleistet ist. So hat er beispielsweise dafür zu sorgen, dass insbesondere offene Wunden an Händen oder Armen bei seiner Teilnahme an der Veranstaltung dergestalt versorgt sind, dass für ihn, für die anderen Teilnehmer, Gäste und für uns bei der Speisenzubereitung, dem Umgang mit Lebensmitteln und deren Verkostung keine Gesundheitsgefahr besteht.
6.3. Desgleichen trifft sowohl Teilnehmer als auch Gäste eine Obliegenheit zur unverzüglichen Mitteilung von ihm bekannten Lebensmittelunverträglichkeiten oder diesbezüglichen konkreten Verdachtsmomenten. Die allergenen Stoffe und Erzeugnisse, die in unseren Kochkursen als Zutat oder in Spuren auftreten können, sind am Veranstaltungsort ausgehängt. Wenn und soweit wir von Allergien und Unverträglichkeiten des Teilnehmers bzw. Gasts keine Kenntnis haben und er uns auch nicht informiert, gehen wir davon aus, dass auf Allergien oder Unverträglichkeiten zu den gelisteten Stoffen und Erzeugnissen keine Rücksicht genommen werden muss.
6.4. Für Schäden, die auf einem schuldhaften Verstoß des Teilnehmers gegen die Ziffern, 3.1, 5.6, 5.7, 6.1, 6.2 oder sonstige Verkehrssicherungspflichten beruhen, haftet dieser persönlich.
6.5. Wir behalten uns vor , in den Fällen der Ziffern 6.1 bis 6.3 den dies betreffenden Teilnehmer oder Gast ganz oder teilweise von der Veranstaltung auszuschließen, soweit das erforderlich ist, um seine eigene Gesundheit oder die Gesundheit der anderen Teilnehmer und Gäste nicht zu gefährden.
6.6. Für Kleidung, Accessoires, Schmuck und sonstige Wertgegenstände, die der Besucher zu unserer Veranstaltung mitbringt, übernehmen wir weder Aufsicht noch Verwahrung. Dem Besucher obliegt es selbst, für einen effektiven Schutz gegen Diebstahl oder sonstigen Verlust oder von uns nicht zu vertretende Beschädigungen Sorge zu tragen.
7. Beschränkung unserer Haftung
7.1. Schadensersatzansprüche eines Besuchers unserer Veranstaltungen (Teilnehmer, Gast oder sonstige anwesende Personen) aufgrund einfacher Fahrlässigkeit von uns, unseren gesetzlichen Vertretern und Erfüllungsgehilfen sind ausgeschlossen. Von dieser Haftungsbeschränkung ausgenommen sind Schadensersatzansprüche des Besuchers, soweit eine der in Satz 1 genannten Personen Leben, Körper oder Gesundheit eines anderen Menschen oder wesentliche Vertragspflichten im Sinne von Ziff. 7.2 schuldhaft verletzt, sowie für Schadensersatzansprüche des Besuchers nach dem Produkthaftungsgesetz oder aus einer von uns gewährten Garantie.
7.2. Bei Verletzung solcher vertraglichen Pflichten, welche die ordnungsgemäße Durchführung des Vertrags überhaupt erst ermöglichen und auf deren Einhaltung der Besucher regelmäßig vertrauen darf (kurz: "wesentliche Vertragspflichten"), ist die gesetzliche Haftung der in Ziff. 7.1 Satz 1 genannten Personen für Vermögensschäden aufgrund einfacher Fahrlässigkeit auf vorhersehbare, vertragstypische Schäden beschränkt; für reine Verzugsschäden ist diese Haftung zudem auf maximal 5 % des vertraglichen Preises begrenzt.
7.3. Im Rahmen des Aufwendungsersatzes nach § 284 BGB haften wir nicht für Luxusaufwendungen.
7.4. Soweit ein Schaden des Besuchers durch eine Versicherung abgedeckt wird, haften wir dem Besucher nur für die mit der Inanspruchnahme der Versicherung verbundenen Nachteile. Soweit die Versicherung keine Deckung gewährt, sind wir verpflichtet, selbst einzutreten. Eine Verpflichtung des Besuchers zur vorherigen gerichtlichen Inanspruchnahme des Versicherers besteht nicht.
7.5. Eine Änderung der Beweislast zu Lasten des Besuchers ist damit nicht verbunden.
8. Schlussbestimmungen
8.1. Diese HNO tritt mit sofortiger Wirkung in Kraft.
8.2. Sollten einzelne der vorstehenden Bestimmungen ganz oder teilweise unwirksam oder undurchführbar sein oder werden, oder sollte sich in den Bestimmungen eine Lücke befinden, so wird hierdurch die Gültigkeit der übrigen Bestimmungen nicht berührt.
Kochschule Andreas Miessmer
Fasanenweg 12
77948 Friesenheim
E-Mail: office@miessmer.de
Telefon: 07821 993 883
Telefax: 07821 993 885
Anlage 2
Hinweis der Kochschule Andreas Miessmer zu allergenen Stoffen (nach EU-VO Nr. 1169/2011)
Folgende Stoffe oder Erzeugnisse, die Allergien oder Unverträglichkeiten auslösen, können in den in unseren Kochkursen zubereiteten Speisen enthalten sein:
1. Glutenhaltiges Getreide, namentlich Weizen, Roggen, Gerste, Hafer, Dinkel, Kamut oder Hybridstämme davon, sowie daraus hergestellte Erzeugnisse;
2. Krebstiere und daraus gewonnene Erzeugnisse;
3. Eier und daraus gewonnene Erzeugnisse;
4. Fische und daraus gewonnene Erzeugnisse;
5. Erdnüsse und daraus gewonnene Erzeugnisse;
6. Sojabohnen und daraus gewonnene Erzeugnisse;
7. Milch und daraus gewonnene Erzeugnisse (einschließlich Laktose);
8. Schalenfrüchte, namentlich Mandeln (Amygdalus communis L.), Haselnüsse (Corylus avellana), Walnüsse (Juglans regia), Kaschunüsse (Anacardium occidentale), Pecannüsse (Carya illinoiesis (Wangenh.) K. Koch), Paranüsse (Bertholletia excelsa), Pistazien (Pistacia vera), Macadamia- oder Queenslandnüsse (Macadamia ternifolia) sowie daraus gewonnene Erzeugnisse;
9. Sellerie und daraus gewonnene Erzeugnisse;
10. Senf und daraus gewonnene Erzeugnisse;
11. Sesamsamen und daraus gewonnene Erzeugnisse;
12. Schwefeldioxid und Sulphite in Konzentrationen von mehr als 10 mg/kg oder 10 mg/l als insgesamt vorhandenes SO 2 , die für verzehrfertige oder gemäß den Anweisungen des Herstellers in den ursprünglichen Zustand zurückgeführte Erzeugnisse zu berechnen sind;
13. Lupinen und daraus gewonnene Erzeugnisse;
14. Weichtiere und daraus gewonnene Erzeugnisse.
Sollten Sie diesbezügliche Allergien oder Unverträglichkeiten aufweisen und Kenntnis davon oder konkrete Befürchtungen dazu haben, bitten wir um sofortige Mitteilung. Wenn und soweit wir von Allergien und Unverträglichkeiten bei Ihnen keine Kenntnis haben und Sie uns auch nicht informieren, gehen wir davon aus, dass auf Allergien oder Unverträglichkeiten zu den hier gelisteten Stoffen und Erzeugnissen keine Rücksicht genommen werden muss.